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Allgemeine GeschAeftsbedingungen

 

 

Anmeldung


Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per e-mail.
+43 (0)650 65 850 22
gabriele.neurauter@gmx.at


Die Anmeldung ist dann gültig, wenn die Kursgebühr überwiesen wurde. Nach
gültiger Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung und alle
notwendigen Informationen.

 

Bitte überweisen Sie den jeweiligen Betrag mit Angabe Ihres Namens und der


Veranstaltung auf das Konto


Gabriele Neurauter


BANK RRB Telfs
IBAN AT86 3633 6000 0840 1887
BIC RZTIAT 22336

 

Haftung


Der/die Teilnehmer/in bestätigt mit der Anmeldung, dass er/sie körperlich und geistig
fähig ist, an der jeweiligen Wanderung bzw. am jeweiligen Seminar teilzunehmen.
Krankheiten, Allergien und Beeinträchtigungen sind bitte vor Kursbeginn mitzuteilen.
Bei all unseren Veranstaltungen sind die KursleiterInnen angehalten, besondere
Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahr von Verletzungen, Unfällen usw. zu
vermeiden. Daher verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in ausdrücklich, den
Sicherheitsanweisungen der Seminarleiterin bzw. Bergwanderführerin Folge zu
leisten. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine
Haftung der Veranstalterin für Schäden jeglicher Art, welche beispielsweise bei der
An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen
Wertgegenständen, etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu zählen
auch Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die
durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden.

Stornierung

Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn erstatten wir Ihnen den bereits bezahlten Betrag vollständig zurück. Bei einer Abmeldung zwischen 14 und 7 Tagen vor Kursbeginn erstatten wir 50 % des bereits bezahlten Betrages zurück, danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmeranzahl behält sich der Veranstalter vor, Kurse abzusagen.

In diesem Fall werden die Teilnehmer 7 Tage vor Kursbeginn informiert und der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet.
Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.

 

Allgemeine Geschäfts- und Tarifbestimmungen BergwanderführerIn

 

Die Tiroler BergwanderführerInnen bieten durch ihre intensive Ausbildung ein
Höchstmaß an Qualität und Sicherheit und können das Risiko bei den einzelnen
Wandertouren auf ein Minimum reduzieren. Es kann trotz sorgfältiger Planung und
Tourenführung immer wieder unvorhersehbare Ereignisse geben, die nicht im
Ermessen der Führerin liegen. Deshalb ist eine kritische Selbsteinschätzung jedes
einzelnen Teilnehmers vor Beginn einer Tour unerlässlich

 

https://www.bergsportfuehrer-tirol.at/tiroler-bergsportfuehrer/

 

Allgemeine Tarifbestimmungen BergwanderführerIn
 

Wer die Dienste einer Tiroler Bergwanderführerin in Anspruch nimmt (aufgrund eines
Vertrages nach dem ABGB), hat hierfür den im Verzeichnis bestimmten Tarif zu
entrichten. Nicht in diesem Verzeichnis enthaltene Tarife unterliegen der freien
Vereinbarung.
Als allgemeiner Tarif für Wandertouren gilt 2024 ein Tagessatz von EUR 300,-- (ohne 20%
MWST). Der Stundensatz ist mit EUR 60,00 (ohne 20% MWST) festgesetzt. Der Anspruch
auf den Tagessatz erwächst ab einer Gesamtdauer der Inanspruchnahme von fünf
Stunden.


Die Wanderführerin ist gesetzlich verpflichtet, die Zahl der gleichzeitig geführten
Personen dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Tour, den aktuellen Verhältnissen
der Wanderung und der Leistungsfähigkeit der zu führenden Personen anzupassen.
Der Einsatz eines weiteren Wanderführers kann, nach Rücksprache mit dem
Gast/den Gästen, aus Sicherheitsgründen erforderlich sein. Diese erhält die gleiche
Entlohnung. Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren,
Kosten für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind von dem Gast/den
Gästen zu tragen.


Benötigt die Wanderführerin für die Anreise und/oder Rückreise noch einen weiteren
Tag, so hat sie Anspruch auf einen halben Tagessatz und die entsprechenden
Reisekosten. Dauert die Reise länger als vier Stunden gebührt ihr der volle
Tagessatz.


Ist die Wanderführerin nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat sie nach
Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten Ersatz zu sorgen. Werden
Touren auf Wunsch oder Verschulden des Gastes abgeändert, so steht der
Bergwanderführerin der volle Tagessatz/Tarif zu. Erhöhen sich dadurch die Länge
und/oder die Schwierigkeiten der Tour, so gebührt der Wanderführerin der dafür
entsprechende Tagessatz/Tarif.


Wird eine Tour ohne vorherige Absprache vom Gast nicht angetreten, so steht der
Bergwanderführerin der volle Tagessatz/Tarif zu. Bei rechtzeitiger Absprache

(mindestens 21 Tage vorher) werden nur noch 50% des vereinbarten Tarifs
berechnet. Bei Führungen im Ausland sind die regionalen Tarifbestimmungen zu beachten.

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